Schaumstoff, Silikon oder Bügelgehörschutz: Welche Gehörschutzstöpsel eignen sich für Ihre Arbeit?

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Das Wichtigste in Kürze

Nach der DGUV Regel 112-194 richtet sich die Wahl nach Arbeitssituation und Arbeitsumgebung, nicht nach der Dämmung allein. Schaumstoffstöpsel und wiederverwendbare Silikonstöpsel passen zu langer, gleichmäßiger Lärmbelastung. Bügelstöpsel passen zu häufigem Auf- und Absetzen.
Bei vor Gebrauch zu formenden Stöpseln ziehen Sie in der Auswahlrechnung 9 dB vom M- bzw. L-Wert ab, bei fertig geformten Stöpseln und Bügelstöpseln 5 dB, bei Otoplastiken 3 dB.
Das hängt von Einkaufspreis und Nutzungsdauer ab. Der Beitrag zeigt eine Rechnung mit offen genannten Annahmen, in die Sie Ihre eigenen Werte einsetzen.
Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen darf der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 3 ArbSchG nicht den Beschäftigten auferlegen. Das ist keine Rechtsberatung.

Wer im Betrieb Gehörschutzstöpsel einkauft, steht vor drei Bauformen: Einweg-Schaumstoff, wiederverwendbares Silikon und Bügelstöpsel. Jede hat Stärken, und welche passt, entscheidet der Arbeitsalltag. Dieser Ratgeber vergleicht die Bauformen nach Praxisabschlag, Kosten, Abfall, Hygiene und Passform. Einen Überblick über das ganze Thema finden Sie unter Ohrstöpsel für die Arbeit.

Worin unterscheiden sich Schaumstoff, Silikon und Bügelstöpsel?

Schaumstoffstöpsel werden vor dem Einsetzen zusammengerollt und dehnen sich im Gehörgang aus. Sie sind in der Regel Einwegprodukte. Silikonstöpsel sind fertig geformt, tragen meist mehrere Dichtlamellen und lassen sich nach der Herstellerangabe reinigen und erneut verwenden. Bügelstöpsel haben kleine Stöpselspitzen an einem Band, das um den Hals oder unter das Kinn gelegt wird. Alle drei werden nach EN 352-2 geprüft, die Dämmwerte stehen in der Herstellerinformation. Nach DGUV Regel 112-194 (Kapitel 6.2.4) sind „vor Gebrauch zu formende“ Stöpsel eine eigene Gruppe, „fertig geformte Stöpsel“ und „Bügelstöpsel“ eine andere. Das bestimmt den Praxisabschlag.

Was ist der Praxisabschlag und warum betrifft er Schaumstoff stärker?

Im Alltag erreichen Beschäftigte die Laborwerte der Baumusterprüfung häufig nicht, etwa durch Auswahl- oder Einsetzfehler und Verschleiß; das IFA der DGUV nennt neben Alterung und Verschmutzung vor allem Fehler beim Ein- oder Aufsetzen als Grund. Die DGUV Regel 112-194 rechnet das mit einem Praxisabschlag Ks ein: Bei vor Gebrauch zu formenden Stöpseln wird der M- bzw. L-Wert um 9 dB verringert, bei fertig geformten Stöpseln, Bügelstöpseln und Kapselgehörschützern um 5 dB, bei Otoplastiken um 3 dB.

Ein gedachtes Beispiel zur Veranschaulichung: Hätte ein Stöpsel einen M-Wert von 25 dB, rechnet die Auswahl bei Schaumstoff mit 16 dB und bei einem fertig geformten Stöpsel mit 20 dB. Das ist kein Urteil über einzelne Produkte, sondern zeigt, warum Einsetzfehler bei der Auswahl so viel zählen. Die DGUV hält fest, dass bei vor Gebrauch zu formenden Stöpseln nur sorgfältig ausgewählte und eingesetzte Stöpsel die angegebene Schutzwirkung erreichen.

Bei Schaumstoff steckt der Fehler oft schon im Rollen und Einsetzen. Eine Anleitung dazu finden Sie unter „Ohrstöpsel richtig einsetzen“. Die DGUV nennt außerdem einen praktischen Punkt: Bei niedriger Umgebungstemperatur können Schaumstoffstöpsel zu hart werden und müssen vor dem Einsetzen angewärmt werden.

Was kosten die Bauformen pro Schicht und pro Jahr?

Die Kosten pro Schicht ergeben sich aus einer einfachen Formel: Preis eines Paares geteilt durch die Zahl der Schichten, in denen dieses Paar im Einsatz bleibt. Bei Einwegstöpseln ist der Nenner eins, bei wiederverwendbaren Stöpseln ist er größer, aber keine feste Größe. Wie lange ein Paar im Betrieb bleibt, hängt von Pflege, Verschleiß und Verlust ab. Gehörschutz sollten Sie nach der Herstellerangabe wechseln.

Eine Beispielrechnung für ein Team von 50 Personen, mit offen genannten Annahmen: Angenommen, ein Einwegpaar kostet 0,30 € und jede Person nimmt pro Schicht ein neues Paar, bei 220 Schichten im Jahr. Das sind 50 × 220 × 0,30 € = 3.300 € und 11.000 Paare Abfall pro Jahr. Der Wert von 0,30 € ist eine Rechenannahme zur Veranschaulichung, kein Marktpreis. Setzen Sie Ihren eigenen Einkaufspreis ein.

Zum Vergleich ein wiederverwendbarer Silikonstöpsel wie der WorkPRO (SNR 24 dB, 26,95 €): Für 50 Personen fallen einmalig 50 × 26,95 € = 1.347,50 € an. Gegenüber der Einwegannahme ist ein Paar nach rund 90 Schichten gleichauf (26,95 € ÷ 0,30 € ≈ 90). Danach sinken die Kosten pro Schicht mit jeder weiteren Schicht, in der das Paar im Einsatz bleibt. WorkPRO ist ein passiver Stöpsel aus hypoallergenem Silikon in Gelb, geprüft nach EN 352-2 (PZT GmbH) mit H 24 / M 21 / L 19 dB und baut flach, sodass er auch unter Kapselgehörschutz passt. Rechnen Sie mit dem Praxisabschlag: Der M-Wert 21 dB ergibt in der Auswahl 16 dB. Alles wird um rund 24 dB leiser; ein lautes Warnsignal bleibt hörbar, weil es laut ist, nicht weil ein Filter es durchlässt.

Wer Silikon einsetzt, sollte die Pflege einplanen, wie in „Gehörschutz reinigen“ beschrieben. Die Beschaffung zahlt der Betrieb: Nach § 3 Abs. 3 ArbSchG darf der Arbeitgeber Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen nicht den Beschäftigten auferlegen. Das ist keine Rechtsberatung.

Wie unterscheiden sich Abfall, Hygiene und Passform?

Beim Abfall liegt der Unterschied auf der Hand: Einwegstöpsel erzeugen pro Schicht ein Paar Müll, Silikon- und Bügelstöpsel nur beim Austausch. Bei der Hygiene gilt für alle Bauformen dasselbe Prinzip: Einwegstöpsel verwenden Sie nach Herstellerangabe, wiederverwendbare Stöpsel reinigen Sie nach Herstellerangabe und prüfen sie auf Verschleiß. Bei Beschwerden im Gehörgang klären Sie die Wahl mit der Betriebsärztin, dem Betriebsarzt oder einer HNO-Praxis.

Bei der Passform zählen laut DGUV Material und Leichtigkeit des Einsetzens und Herausnehmens, außerdem die Größe nach der Weite der Gehörgänge. Als Hilfe nennt die DGUV die Beteiligung der Beschäftigten bei der Auswahl und die Möglichkeit zu Trageversuchen. Wer Handschuhe trägt, merkt zudem: Kleine Stöpsel sind mit Handschuhen schwer einzusetzen.

Wann passen Bügelstöpsel besser?

Bügelstöpsel nennt die DGUV Regel 112-194 ausdrücklich für Arbeitsplätze, an denen häufig auf- und abgesetzt werden muss. Wer zwischen lauten und ruhigen Abschnitten pendelt, steckt die Spitzen kurz ein und lässt das Band am Hals hängen. Zwei Einschränkungen nennt die Regel: Das Reiben des Bügels an der Kleidung sollte vermieden werden, und Bügelstöpsel sollten nicht getragen werden, wenn Schalldruckspitzen durch Anstoßen der Bügel entstehen können, etwa am Schweißerschutzschild. Für die Dauerlärm-Schicht sind Stöpsel ohne Verbindungselement die gängigere Wahl.

Welche Bauform passt zu welcher Arbeit?

BauformPraxisabschlag Ks (DGUV)Kosten pro Person und JahrAbfallHygieneFür wen
Einweg-Schaumstoff9 dBSteigt mit der Zahl der Schichten (Beispiel oben: 66 € bei 0,30 € je Paar und 220 Schichten)Ein Paar pro SchichtNach Herstellerangabe verwendenDauerlärm, sorgfältiges Einsetzen, wechselnde Kollegen
Wiederverwendbares Silikon5 dBEinmalpreis geteilt durch Nutzungsdauer; WorkPRO 26,95 € pro PaarGering, nur beim AustauschNach Herstellerangabe reinigen und prüfenDauerlärm, ganze Schicht, Brille, Helm, Atemschutz
Bügelstöpsel5 dBEinmalpreis geteilt durch NutzungsdauerGering, nur beim AustauschNach Herstellerangabe reinigen und prüfenHäufiges Auf- und Absetzen
Otoplastik (nach Maß)3 dBEinzelanfertigung, höherer EinmalpreisGeringNach Herstellerangabe reinigenTägliches mehrstündiges Tragen, wenn andere Stöpsel nicht passen

Die Kostenspalte nennt für Einweg nur das Rechenbeispiel von oben, keinen Marktpreis. Die Abschläge stammen aus der DGUV Regel 112-194.

Zu den Grenzen der Bauformen gehören Tragekomfort und Sicherheit: Stöpsel mit Verbindungsschnur dürfen nach der DGUV nicht getragen werden, wenn in der Nähe bewegter Maschinenteile gearbeitet wird, etwa an Drehmaschinen. Und wenn Warnsignale oder Kommunikation am Arbeitsplatz wichtig sind, ist eine zu hohe Dämmung nach der DGUV unzulässig. Auf mögliche Überprotektion ist zu prüfen, wenn der am Ohr wirksame Tages-Lärmexpositionspegel unter 70 dB(A) liegt.

Wer elektronische Lösungen erwägt, findet den Vergleich unter „Elektronischer Gehörschutz oder passive Ohrstöpsel“. Wer über eine Anfertigung nachdenkt, liest „Otoplastik für die Arbeit“.

Was verlangt die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung?

Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) bzw. einem Spitzenschalldruckpegel von 135 dB(C) muss der Arbeitgeber Gehörschutz zur Verfügung stellen, ab 85 dB(A) bzw. 137 dB(C) müssen Beschäftigte ihn tragen und der Bereich ist als Lärmbereich zu kennzeichnen (§ 6). Unter dem Gehörschutz dürfen höchstens 85 dB(A) und 137 dB(C) am Ohr ankommen (§ 8). Gehörschutz ist die letzte Stufe der Rangfolge, vorrangig sind technische und organisatorische Maßnahmen. Die Verordnung schreibt keine bestimmte Bauform vor. Das ist keine Rechtsberatung.

Wie entscheiden Sie sich am Ende?

Fragen Sie sich: Wie oft setze ich den Gehörschutz auf und ab? Trage ich Helm, Brille oder Atemschutz? Wie lange am Stück? Bei langen, gleichmäßigen Schichten sprechen die DGUV-Empfehlungen für Stöpsel, bei häufigem Wechsel für Bügelstöpsel oder Kapseln. Die Frage Stöpsel oder Kapsel klärt „Kapselgehörschutz oder Ohrstöpsel bei der Arbeit“; wer wissen will, wie lange man Stöpsel am Stück tragen kann, liest „Ohrstöpsel die ganze Schicht tragen“. Eine allgemeine Entscheidungshilfe finden Sie unter „welcher Gehörschutz für die Arbeit“.

Wer die Vermessung des Ohres einbeziehen möchte, kann den WorkPRO auch mit AR KI TECH Ohrmessung wählen (38,95 €): Das Ohr wird per App vermessen. Beide Varianten finden Sie im Block unten.

Häufige Fragen zu Schaumstoff, Silikon und Bügelstöpseln bei der Arbeit

Nach der DGUV Regel 112-194 sind Stöpsel zu empfehlen bei andauernder Lärmeinwirkung und werden bei mehrstündigem Tragen im Allgemeinen angenehmer empfunden als Kapseln. Ob Schaumstoff oder Silikon besser sitzt, zeigt ein Trageversuch.
Weil bei Stöpseln, die vor Gebrauch geformt werden müssen, Einsetzfehler häufiger sind. Die DGUV setzt dafür 9 dB an, bei fertig geformten Stöpseln 5 dB.
Für Arbeitsplätze mit häufigem Auf- und Absetzen. Der Bügel darf nicht an Kleidung reiben oder anstoßen, etwa am Schweißerschutzschild.
Nicht automatisch. Sie rechnen sich, wenn ein Paar über genügend Schichten im Einsatz bleibt. Verlust, Verschleiß und Pflegeaufwand gehören in die Rechnung.
§ 8 Abs. 4 der LärmVibrationsArbSchV verlangt, den Zustand des ausgewählten Gehörschutzes in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.
Der Arbeitgeber darf die Kosten nach § 3 Abs. 3 ArbSchG nicht den Beschäftigten auferlegen. Das ist keine Rechtsberatung.