Lärmbereich: Wann er gekennzeichnet werden muss und was das Gebotszeichen „Gehörschutz benutzen“ verlangt

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Das Wichtigste in Kürze

Wenn in einem Arbeitsbereich einer der oberen Auslösewerte überschritten werden kann: 85 dB(A) als Tages-Lärmexpositionspegel oder 137 dB(C) als Spitzenschalldruckpegel. Der Arbeitgeber muss den Bereich dann kennzeichnen und, falls technisch möglich, abgrenzen (§ 7 Abs. 4 LärmVibrationsArbSchV).
Das Gebotszeichen M003 „Gehörschutz benutzen“. Es ist blau und rund und zeigt ein weißes Symbol. Die DGUV Regel 112-194 nennt es ausdrücklich für Lärmbereiche.
Bei ortsveränderlichen Lärmbereichen erfolgt die Kennzeichnung am Arbeitsmittel (DGUV Regel 112-194).
Nein. Der Gehörschutz muss zum Pegel passen: Unter dem Gehörschutz dürfen höchstens 85 dB(A) bzw. 137 dB(C) ankommen. Ein Schild ersetzt diese Auswahl nicht.

Ein blaues rundes Schild neben der Hallentür: Viele sehen es täglich, wenige wissen, was dahintersteht. Für Betriebe ist es mehr als ein Hinweis, denn der Gesetzgeber verlangt, dass laute Bereiche erkennbar gemacht werden. Dieser Ratgeber erklärt, wann ein Lärmbereich vorliegt, was das Gebotszeichen „Gehörschutz benutzen“ bedeutet und was auf Baustellen gilt. Er gehört zum Themenbereich Ohrstöpsel für die Arbeit und ist keine Rechtsberatung.

Was ist ein Lärmbereich und wann muss er gekennzeichnet werden?

Maßgeblich ist § 7 LärmVibrationsArbSchV, Absatz 4: Der Arbeitgeber hat Arbeitsbereiche, in denen einer der oberen Auslösewerte für Lärm überschritten werden kann, als Lärmbereiche zu kennzeichnen und, falls technisch möglich, abzugrenzen. Die oberen Auslösewerte nennt § 6 der Verordnung: 85 dB(A) als Tages-Lärmexpositionspegel (LEX,8h) und 137 dB(C) als Spitzenschalldruckpegel (LpC,peak). Die unteren Auslösewerte liegen bei 80 dB(A) und 135 dB(C). Einen Überblick über die gesamte Verordnung finden Sie in unserem Beitrag LärmVibrationsArbSchV einfach erklärt.

Zwei Punkte werden oft verwechselt. Erstens: Bei der Anwendung der Auslösewerte wird die dämmende Wirkung eines Gehörschutzes nicht berücksichtigt. Ein Bereich bleibt also ein Lärmbereich, auch wenn alle Beschäftigten Gehörschutz tragen. Zweitens: Der Auslösewert bezieht sich auf den Tages-Lärmexpositionspegel über acht Stunden. Entscheidend ist deshalb nicht, wie laut es in einem Moment ist, sondern wie laut und wie lange es über den Arbeitstag wird.

Was bedeutet das Gebotszeichen „Gehörschutz benutzen“ (M003)?

Nach der DGUV Regel 112-194 „Benutzung von Gehörschutz“ sind Lärmbereiche durch das Gebotszeichen M003 „Gehörschutz benutzen“ gekennzeichnet. Das Zeichen ist ein Gebotszeichen: blau, rund, mit weißem Piktogramm. Es sagt nicht „hier ist es laut“, sondern „hier gilt eine Pflicht“. Die Regel nennt als Quelle der Darstellung die Arbeitsstättenregel ASR A1.3. Wir bilden das Piktogramm hier bewusst nicht nach: Nutzen Sie für Ihren Betrieb Schilder, die der Vorgabe entsprechen, und stimmen Sie die Platzierung mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit ab.

Wichtig ist die Platzierung: Das Zeichen gehört dorthin, wo der Lärmbereich beginnt, also an Zugänge, Türen und Wege, bevor jemand den Bereich betritt. Ein Schild, das erst mitten in der Halle hängt, kommt zu spät.

Was gilt im Lärmbereich: Zutritt, Abgrenzung und Tragepflicht?

§ 7 Abs. 4 regelt auch den Aufenthalt: In diesen Bereichen dürfen sich Beschäftigte nur aufhalten, wenn das Arbeitsverfahren dies erfordert und sie eine geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden. Abgegrenzt wird, wo es technisch möglich ist, etwa durch Wände, Türen oder Absperrungen. Wo das nicht geht, bleibt die Kennzeichnung.

Die Tragepflicht folgt aus § 8 LärmVibrationsArbSchV, Absatz 3: Erreicht oder überschreitet die Lärmexposition einen der oberen Auslösewerte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten den Gehörschutz bestimmungsgemäß verwenden. Die DGUV fasst es so zusammen: Ist ein Bereich als Lärmbereich gekennzeichnet, ist in jedem Fall Gehörschutz zu benutzen (siehe FAQ des DGUV-Fachbereichs PSA zum Gehörschutz). Ab den unteren Auslösewerten muss der Arbeitgeber Gehörschutz bereitstellen, vorher sind aber technische und organisatorische Maßnahmen Pflicht: Lärmminderung am Entstehungsort hat Vorrang vor Gehörschutz. Zu den Pflichten im Überblick lesen Sie auch Pflichten des Arbeitgebers beim Gehörschutz, zur Tragepflicht den Beitrag ab wann Gehörschutz Pflicht ist.

Welche Pflicht gilt in welcher Situation?

SituationPflichtRechtsgrundlage
Bereich, in dem ein oberer Auslösewert (85 dB(A) / 137 dB(C)) überschritten werden kannAls Lärmbereich kennzeichnen, falls technisch möglich abgrenzen§ 7 Abs. 4 LärmVibrationsArbSchV
Aufenthalt im LärmbereichNur, wenn das Arbeitsverfahren es erfordert, und mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung§ 7 Abs. 4 LärmVibrationsArbSchV
Unterer Auslösewert (80 dB(A) / 135 dB(C)) trotz Maßnahmen nicht eingehaltenGeeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen§ 8 Abs. 1 LärmVibrationsArbSchV
Oberer Auslösewert erreicht oder überschrittenDafür sorgen, dass der Gehörschutz bestimmungsgemäß verwendet wird§ 8 Abs. 3 LärmVibrationsArbSchV
Pegel unter dem GehörschutzHöchstens 85 dB(A) bzw. 137 dB(C) dürfen am Ohr ankommen§ 8 Abs. 2 LärmVibrationsArbSchV
Ortsveränderlicher Lärmbereich (z. B. Baustelle)Kennzeichnung am ArbeitsmittelDGUV Regel 112-194
Zustand des GehörschutzesIn regelmäßigen Abständen überprüfen§ 8 Abs. 4 LärmVibrationsArbSchV

Wie wird auf Baustellen und an mobilen Maschinen gekennzeichnet?

Auf Baustellen wandern Lärmquellen: Ein Bohrhammer ist heute im Erdgeschoss, morgen im dritten Stock. Für solche ortsveränderlichen Lärmbereiche sieht die DGUV Regel 112-194 vor, dass die Kennzeichnung am Arbeitsmittel erfolgt. Das Gebotszeichen wandert also mit der Maschine. Wie sich die Lage auf dem Bau insgesamt darstellt, lesen Sie unter Gehörschutz auf der Baustelle.

Für die Praxis heißt das: Wer Geräte ausleiht oder Fremdfirmen einsetzt, sollte vorab klären, wer die Kennzeichnung übernimmt und wer den Gehörschutz stellt. Die DGUV Regel 112-194 nennt außerdem Spender für Gehörschutzstöpsel an Zugängen zu Lärmbereichen als Erleichterung, mit Hinweis auf die Ausgabestellen.

Welcher Gehörschutz passt in den Lärmbereich?

Das Schild sagt, dass Gehörschutz getragen werden muss, aber nicht welcher. Entscheidend ist der Pegel: Nach § 8 Abs. 2 muss unter Einbeziehung der Dämmung sichergestellt sein, dass am Ohr höchstens 85 dB(A) beziehungsweise 137 dB(C) ankommen. Ein Gehörschutz, der in einem Bereich mit 88 dB(A) reicht, kann bei deutlich höheren Pegeln zu wenig sein. Wie Sie nach Pegel auswählen, steht in wie viel Gehörschutz brauche ich. Die DGUV Regel 112-194 weist zudem darauf hin, dass Überprotektion unzulässig ist, wenn Warnsignale oder Kommunikation am Arbeitsplatz wichtig sind: Zu stark zu dämmen ist also ebenfalls ein Fehler.

Für viele Arbeitsplätze im mittleren Pegelbereich kommen Ohrstöpsel infrage. Der WorkPRO dämmt passiv mit 24 dB SNR nach EN 352-2 (H 24 / M 21 / L 19, geprüft durch die PZT GmbH), besteht aus hypoallergenem Silikon, baut flach und kann unter Kapselgehörschutz oder Helm getragen werden. Er kostet 26,95 €, mit AR KI TECH Ohrmessung, bei der das Ohr per App vermessen wird, 38,95 €. Wichtig: Alles wird um rund 24 dB leiser. Ein lautes Warnsignal bleibt hörbar, weil es laut ist, nicht weil ein Filter es durchlässt. Ob dieser Wert für Ihren Bereich passt, hängt vom gemessenen Pegel ab. Gehörschutz ist die letzte Stufe der Rangfolge nach § 7 Abs. 1 und ersetzt keine Lärmminderung an der Quelle.

Was sollten Betriebe als Nächstes prüfen?

Eine kurze Checkliste für die Praxis, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

  • Liegt die Gefährdungsbeurteilung Lärm vor, und ist der Lärmbereich daraus abgeleitet?
  • Hängt das Gebotszeichen an jedem Zugang, auch an Nebeneingängen?
  • Gibt es bei ortsveränderlichen Quellen eine Kennzeichnung am Arbeitsmittel?
  • Steht Gehörschutz am Eingang bereit, und ist er für den jeweiligen Pegel geeignet?
  • Sind Beschäftigte und Besucher unterwiesen, und wird die Tragepflicht kontrolliert?

Zur arbeitsmedizinischen Seite gehört der Hörtest, mehr dazu unter G 20 Vorsorge Lärm. Wer Gehörschutz individuell anfertigen lassen möchte, findet Hintergründe zu Otoplastik für die Arbeit.

Bei Fragen zur Einstufung Ihres Bereichs wenden Sie sich an Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ihren Betriebsarzt oder Ihre Betriebsärztin und Ihre Berufsgenossenschaft. Bei Hörproblemen ist die HNO-Ärztin oder der HNO-Arzt die richtige Anlaufstelle.

Häufige Fragen zu Lärmbereich und Gebotszeichen

Die oberen Auslösewerte liegen bei 85 dB(A) (Tages-Lärmexpositionspegel) und 137 dB(C) (Spitzenschalldruckpegel). Dazu kommen die unteren Auslösewerte von 80 dB(A) und 135 dB(C): Dort muss der Arbeitgeber geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen. Gekennzeichnet wird ein Bereich, in dem einer der oberen Werte überschritten werden kann. Bei der Anwendung der Auslösewerte wird die Dämmung des Gehörschutzes nicht eingerechnet (§ 6 LärmVibrationsArbSchV).
Es ist ein blaues rundes Schild mit weißem Piktogramm und dem Text „Gehörschutz benutzen“ (M003). Die DGUV Regel 112-194 gibt als Quelle die Arbeitsstättenregel ASR A1.3 an. Verbindlich sind die Vorgaben Ihres Betriebs und der zuständigen Stellen, nicht die Optik eines Schildes aus dem Katalog.
Das Muster einer Betriebsanweisung in der DGUV Regel 112-194 formuliert: Gehörschutz muss im gekennzeichneten Lärmbereich von allen Personen getragen werden. Praktisch heißt das: Auch kurze Aufenthalte gehören dazu. Wie Ihr Betrieb Besucher einweist und ausstattet, legen Sie in der Betriebsanweisung fest.
Ja. Die DGUV Regel 112-194 nennt Spender für Gehörschutzstöpsel an den Zugängen zu Lärmbereichen ausdrücklich als Erleichterung; auf die Ausgabestellen ist hinzuweisen.
Nein. Der Beitrag fasst öffentlich zugängliche Quellen zusammen. Für Ihren Betrieb entscheiden Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt oder -ärztin und Ihre Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse.