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- Welche Gesetze gelten für Lärmschutz bei Veranstaltungen?
- Was schreibt die LärmVibrationsArbSchV für Beschäftigte vor?
- Wer trägt die Verantwortung – Arbeitgeber oder Selbstständige?
- Wie ist das Publikum bei Konzerten geschützt?
- Was kann ein Konzertbesucher erwarten?
- Welcher Gehörschutz erfüllt die gesetzliche Anforderung?
- Was bedeutet das für Veranstalter, Musikvereine und Beschäftigte?
Key Takeaways
In einer kontrollierten Studie zu Tontechnikern gaben 85,4 % der Befragten an, im Arbeitsalltag keinen regelmäßigen Gehörschutz zu tragen – obwohl die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) ab bestimmten Pegeln klare Pflichten für Arbeitgeber und Selbstständige vorschreibt. Diese Verordnung ist der rechtliche Rahmen, der bestimmt, was ein Konzertveranstalter, ein Musikverein oder ein Club-Betreiber für seine Beschäftigten tun muss – und sie ist etwas anderes als der Schallschutz, der die Nachbarschaft betrifft.
BOLLSEN ist ein familiengeführtes Unternehmen für Gehörschutz, gegründet 2016. Unsere Ohrstöpsel sind in Deutschland getestet und unabhängig zertifiziert. Die Verordnung nennt keine Marke, sondern einen Dämmwert, den der Gehörschutz erreichen muss – welche Ausrüstung das im Einzelfall ist, entscheidet die Gefährdungsbeurteilung der Veranstaltung. Mehr zum Thema Ohrstöpsel für Musik findest du in unserem Themenbereich.
Welche Gesetze gelten für Lärmschutz bei Veranstaltungen?
Zwei unterschiedliche Regelwerke greifen, und sie werden häufig verwechselt. Die LärmVibrationsArbSchV schützt Beschäftigte – Musiker, Tontechniker, Bühnen- und Veranstaltungstechnik-Crews – vor dem Lärm im Raum. Für das Publikum gelten dagegen die Immissionsschutz-Hinweise der Länder (LAI) und technische Richtwerte wie DIN 15905-5, die den Schallpegel begrenzen, dem zahlende Besucher ausgesetzt sind.
Beide Regime haben unterschiedliche Auslöser, unterschiedliche Zuständigkeiten und unterschiedliche Konsequenzen. Ein Veranstalter kann eine Genehmigung mit sauberen Auflagen haben und trotzdem die Arbeitsschutzpflichten gegenüber der eigenen Crew verletzen – oder umgekehrt.
| Arbeitsschutz (Beschäftigte) | Publikumsschutz (Besucher) | |
|---|---|---|
| Wen es schützt | Musiker, Tontechniker, Crew im Beschäftigungsverhältnis oder selbstständig | Zahlende Konzert- und Festivalbesucher |
| Hauptregelung | Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) | LAI-Hinweise zum Publikumsschutz, DIN 15905-5, teils kommunale Auflagen |
| Was begrenzt wird | Persönliche Lärmexposition am Ohr, gemittelt über die Arbeitsschicht | Beurteilungspegel im Publikumsbereich, meist über 30- oder 60-Minuten-Fenster |
| Auslöser | Tägliche Exposition ab 80 dB(A) (untere Auslöseschwelle) | Richtwerte ab rund 99–100 dB(A), abhängig von Veranstaltungsart und -häufigkeit |
| Wer durchsetzt | Zuständige Arbeitsschutzbehörde des Bundeslandes, Berufsgenossenschaften (DGUV) | Ordnungsamt, Immissionsschutzbehörde, im Genehmigungsverfahren |
Was schreibt die LärmVibrationsArbSchV für Beschäftigte vor?
Die Verordnung setzt zwei Auslöseschwellen und einen Expositionsgrenzwert, jeweils mit einem A-bewerteten Tagesmittelwert und einem C-bewerteten Spitzenpegel. Jede Schwelle löst eigene Pflichten aus, und sie bauen aufeinander auf.
| Schwelle | Tagesmittelwert | Spitzenpegel | Was der Arbeitgeber tun muss |
|---|---|---|---|
| Untere Auslöseschwelle | 80 dB(A) | 135 dB(C) | Gefährdungsbeurteilung durchführen. Unterweisung und Informationen bereitstellen. Gehörschutz auf Wunsch zur Verfügung stellen. |
| Obere Auslöseschwelle | 85 dB(A) | 137 dB(C) | Lärm nach Möglichkeit an der Quelle reduzieren. Gehörschutz bereitstellen und dessen Nutzung sicherstellen. Lärmbereiche kennzeichnen. Arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten. |
| Expositionsgrenzwert (§ 8 Abs. 2) | 85 dB(A) | 137 dB(C) | Darf – gemessen am Ohr unter Gehörschutz – niemals überschritten werden. |
Der Expositionsgrenzwert unterscheidet sich von den beiden Auslöseschwellen in einem entscheidenden Punkt: Die 80- und 85-dB(A)-Auslöseschwellen werden ohne Gehörschutz gemessen, weil sie beschreiben, wie laut die Tätigkeit ist. Der Expositionsgrenzwert wird mit Gehörschutz gemessen, weil er beschreibt, was tatsächlich am Ohr ankommt. Genau diese Zahl macht einen zertifizierten Dämmwert zur zentralen Größe in der ganzen Compliance-Kette. Details dazu, wie SNR und die H-M-L-Werte zusammenhängen, findest du in unserem Beitrag zum SNR-Wert und Dämmwert.
Der DGUV-Präventionsleitlinie „Gehörschutz für Musiker“ konkretisiert diese Pflichten speziell für Orchester, Musikvereine und professionelle Musiker. Für Beschäftigte in der Veranstaltungstechnik – Bühnen-, Licht- und Tontechnik – bietet die zuständige Berufsgenossenschaft VBG einen eigenen Leitfaden für Bühnen und Studios mit denselben Auslöseschwellen. Unser Ratgeber zu Gehörschutz für Tontechniker arbeitet die Pflichten für FOH-, Monitor- und Studioarbeit im Detail durch.
Wer trägt die Verantwortung – Arbeitgeber oder Selbstständige?
Bist du bei einem Veranstaltungsort, einem Musikverein oder einer Produktionsfirma angestellt, trägt diese ab 80 dB(A) die Informationspflicht und ab 85 dB(A) die Bereitstellungspflicht. § 3 der Verordnung wendet dieselben Pflichten auf Selbstständige in eigener Sache an – ein freiberuflicher Tontechniker oder ein selbstständiger Musiker trägt diese Verantwortung also selbst.
Viele Live-Musiker und Tontechniker in Deutschland arbeiten solo-selbstständig oder auf Honorarbasis. Bucht ein Veranstalter eine Crew, gilt: Die Schutzpflicht reicht so weit wie vernünftigerweise umsetzbar auch auf diese Personen, unabhängig davon, ob sie auf der Gehaltsliste stehen. Was das für Bühnen- und Aufbauteams konkret bedeutet, ordnen wir in unserem Beitrag zu Lärmschwerhörigkeit bei Musikern ein.
Wie ist das Publikum bei Konzerten geschützt?
Anders als bei Beschäftigten gibt es für das Publikum kein bundeseinheitliches Arbeitsschutzrecht – dafür zwei technische Orientierungswerte, die Veranstalter und Genehmigungsbehörden in der Praxis heranziehen. Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat in ihrem Papier Optionen zum Schutz des Publikums vor Schalleinwirkungen bei Veranstaltungen gestaffelte Richtwerte vorgeschlagen, die sich nach Veranstaltungsart und -häufigkeit richten.
Für die technische Planung von Beschallungsanlagen setzt die Fachnorm DIN 15905-5 einen häufig zitierten Richtwert von 99 dB(A) als Beurteilungspegel über ein 30-Minuten-Fenster, mit einem Spitzenpegel von 135 dB(C). Tontechniker und Veranstaltungsplaner nutzen diesen Wert, um die Beschallung so einzurichten, dass sie unter der Schwelle bleibt, ab der ein einzelner Konzertbesuch zu einer vorübergehenden Hörschwellenverschiebung führen kann.
Ein Blick über die Grenze zeigt, wie sich dieser Wert international einordnet: Die Schweiz regelt Publikumsschutz bei Veranstaltungen mit Schall gesetzlich in der Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung und Schall (V-NISSG), die je nach Veranstaltungstyp einen Grenzwert von 93, 96 oder 100 dB(A) im Stundenmittel vorschreibt – oberhalb von 93 dB(A) müssen Veranstalter zusätzlich kostenlosen Gehörschutz anbieten und mit Aushang auf die Gefahr hinweisen. Diese schweizerische Regelung ist gesetzlich verbindlich, während die deutschen Werte bislang Empfehlungen sind, die viele Kommunen als Genehmigungsauflage übernehmen. Die tatsächlichen Dezibelwerte auf Konzerten und Festivals findest du in unserem Beitrag Wie laut ist ein Konzert wirklich.
Was kann ein Konzertbesucher erwarten?
In der Praxis orientieren sich viele deutsche Clubs und Festivals an denselben Prinzipien wie die Schweizer Regelung, auch ohne gesetzliche Pflicht: Ab einem gewissen Beurteilungspegel legen Veranstalter kostenlose Ohrstöpsel am Einlass aus, und ein Aushang weist auf die Lautstärke hin. Das ist freiwillige gute Praxis, kein bundesweites Gesetz – die konkrete Auflage steht, wenn überhaupt, in der Veranstaltungsgenehmigung der jeweiligen Kommune.
Für einen Musikverein, eine Blaskapelle oder einen kleinen Konzertveranstalter mit eigenen Beschäftigten gilt trotzdem die LärmVibrationsArbSchV – auch wenn der Verein klein ist und die Veranstaltung ehrenamtlich organisiert wird. Unser Ratgeber zu Gehörschutz im Musikverein geht auf die Besonderheiten von Blasmusik und Orchesterproben ein. Wer selbst als Zuschauer auf ein Festival geht, findet in unserem Beitrag zu Gehörschutz fürs Festival praktische Tipps für einen ganzen Tag im Publikumsbereich.

Welcher Gehörschutz erfüllt die gesetzliche Anforderung?
Die Verordnung verlangt keine bestimmte Marke, sondern einen ausreichenden, geprüften Dämmwert. Geeignet ist Gehörschutz, der nach EN 352-2 geprüft ist und die Exposition unter den Expositionsgrenzwert von 85 dB(A) bringt, ohne den Träger von Ansagen oder Warnsignalen komplett abzuschneiden.
Die Rechnung ist einfach: gemessener Pegel minus zertifizierter Dämmwert, verglichen mit 85 dB(A). Unser Music SoundPRO ist ein passiver Ohrstöpsel aus medizinischem 2-Lamellen-Silikon, zertifiziert mit SNR 24 dB (H24, M21, L19), in Deutschland getestet und unabhängig zertifiziert. Eine 105-dB(A)-Location kommt damit auf rund 81 dB(A) am Ohr an – unter der oberen Auslöseschwelle und unter dem Expositionsgrenzwert.
Wichtig ist auch, ehrlich zu bleiben, was ein passiver Stöpsel leistet und was nicht: Die Dämpfung steigt mit der Frequenz, du hörst die Musik also weiterhin, nur leiser, mit den Höhen etwas stärker gedämpft als Bässen und Mitten. Das ist kein linearer Referenzfilter für kritische Mix-Arbeit – dafür braucht es eine individuell angefertigte Otoplastik. Für jede andere Stunde einer Veranstaltung, ob auf der Bühne, am Einlass oder im Publikum, leistet ein zertifizierter passiver Stöpsel die geforderte Schutzwirkung.
Weil eine schlechte Passform echte Dämmwirkung kostet, gleicht unsere AR KI TECH Ohrvermessung Fotos deiner Ohren mit der passenden Größe ab, bevor etwas verschickt wird.
Was bedeutet das für Veranstalter, Musikvereine und Beschäftigte?
Zwei Regelwerke, zwei unterschiedliche Aufgaben. Die LärmVibrationsArbSchV schützt die Menschen, die bei einer Veranstaltung arbeiten – vom FOH-Pult bis zur Bühne. Die LAI-Hinweise und DIN 15905-5 setzen den Rahmen für das Publikum, das freiwillig zur Show kommt.
Für Arbeitgeber und Selbstständige beginnt alles mit der Gefährdungsbeurteilung: Sie zeigt, ob eine Veranstaltung die untere oder obere Auslöseschwelle überschreitet, und daraus folgen die weiteren Pflichten automatisch. Liegt die tägliche Exposition über 85 dB(A), ist Gehörschutz keine Kür mehr, sondern eine Pflicht, die bereitgestellt, dokumentiert und kontrolliert werden muss. Ein zertifizierter Stöpsel mit SNR 24 dB bringt eine 105-dB(A)-Location auf rund 81 dB(A) am Ohr – das ist Compliance in der Praxis, nicht nur auf dem Papier.
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