LärmVibrationsArbSchV einfach erklärt: Was die Auslösewerte 80 und 85 dB(A) für Sie bedeuten

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Das Wichtigste in Kürze

Untere Auslösewerte: 80 dB(A) und 135 dB(C). Obere Auslösewerte: 85 dB(A) und 137 dB(C). Unter dem Gehörschutz dürfen höchstens 85 dB(A) und 137 dB(C) ankommen.
Ab dem unteren Auslösewert muss Gehörschutz bereitgestellt werden. Ab dem oberen Auslösewert muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass er benutzt wird, und Lärmbereiche kennzeichnen.
Nein. Die Rangfolge lautet: Lärm an der Quelle verringern, technisch und organisatorisch begrenzen, erst dann persönlicher Gehörschutz.
Ja, für alle Beschäftigten in Deutschland, von der Baustelle bis zur Werkstatt. Österreich und die Schweiz haben eigene Regeln.

Die LärmVibrationsArbSchV ist die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Sie legt fest, ab welchem Pegel Ihr Arbeitgeber handeln muss: Ab 80 dB(A) muss er Gehörschutz bereitstellen, ab 85 dB(A) muss er dafür sorgen, dass Sie ihn tragen, und unter dem Gehörschutz dürfen höchstens 85 dB(A) bei Ihrem Ohr ankommen. Dieser Ratgeber erklärt die Werte, ihre Folgen und die Reihenfolge der Maßnahmen. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Eine Übersicht für Ihren Alltag finden Sie unter Ohrstöpsel für die Arbeit.

Was regelt die LärmVibrationsArbSchV?

Die Verordnung von 2007 setzt die EU-Richtlinie 2003/10/EG in deutsches Recht um. Sie gilt für jeden Arbeitsplatz, an dem Beschäftigte Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind oder sein können: Baustelle, Produktion, Handwerk, Logistik, aber auch Büro und Bildungseinrichtungen. Verantwortlich ist der Arbeitgeber, Beschäftigte haben Mitwirkungspflichten.

Am Anfang steht die Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber muss feststellen, ob Lärm auftritt, die Exposition ermitteln und bewerten und, wenn sich die Werte nicht sicher einhalten lassen, messen (§ 3 LärmVibrationsArbSchV). Wie das geht, regelt die TRLV Lärm Teil 1 der BAuA, eine technische Regel von August 2017, die den Stand der Technik beschreibt.

Welche Auslösewerte gelten: 80 und 85 dB(A)?

In § 6 LärmVibrationsArbSchV stehen die Auslösewerte für den Tages-Lärmexpositionspegel (gemittelt auf acht Stunden) und den Spitzenschalldruckpegel. Der Wortlaut: Obere Auslösewerte sind LEX,8h = 85 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 137 dB(C). Untere Auslösewerte sind LEX,8h = 80 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 135 dB(C). Gemessen wird ohne Gehörschutz: Die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes wird bei den Auslösewerten nicht berücksichtigt.

WertdB(A) / dB(C)ParagrafFolge
Unterer Auslösewert80 dB(A) / 135 dB(C)§ 6, § 8 Abs. 1, § 11Gehörschutz bereitstellen, Unterweisung, Beratung
Oberer Auslösewert85 dB(A) / 137 dB(C)§ 6, § 7 Abs. 4 und 5, § 8 Abs. 3Tragen sicherstellen, Lärmbereich kennzeichnen, Lärmminderungsprogramm
Maximal zulässiger Expositionswert unter dem Gehörschutz85 dB(A) / 137 dB(C)§ 8 Abs. 2Gehörschutz so auswählen, dass dieser Wert nicht überschritten wird

Die Werte gehören zusammen: Der untere Auslösewert von 80 dB(A) löst die Bereitstellung aus, der obere von 85 dB(A) die Tragepflicht. Zum Vergleich mit einem anderen Rechtsraum: In den USA gelten andere Grenzen, die OSHA-Standards erklärt ein eigener Beitrag.

Was muss der Arbeitgeber ab 80 dB(A) tun?

Werden die unteren Auslösewerte trotz der Schutzmaßnahmen nicht eingehalten, muss der Arbeitgeber geeigneten persönlichen Gehörschutz zur Verfügung stellen (§ 8 LärmVibrationsArbSchV, Absatz 1). Außerdem ist eine Unterweisung vorgesehen, die vor Aufnahme der Beschäftigung und danach regelmäßig erfolgt, und eine allgemeine arbeitsmedizinische Beratung (§ 11 LärmVibrationsArbSchV). Die Pflichten im Einzelnen beschreibt der Ratgeber zu den Pflichten des Arbeitgebers beim Gehörschutz.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge regelt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Nach deren Anhang Teil 3 ist bei Lärmexposition ab den oberen Auslösewerten Pflichtvorsorge zu veranlassen, bei Überschreiten der unteren Auslösewerte Angebotsvorsorge. Mehr zur G 20 Vorsorge Lärm steht in einem eigenen Beitrag.

Was bedeutet der obere Auslösewert von 85 dB(A) für Sie?

Wird einer der oberen Auslösewerte erreicht oder überschritten, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass Beschäftigte den Gehörschutz bestimmungsgemäß verwenden (§ 8 LärmVibrationsArbSchV, Absatz 3). Arbeitsbereiche, in denen ein oberer Auslösewert überschritten werden kann, sind als Lärmbereiche zu kennzeichnen und, falls technisch möglich, abzugrenzen. Beschäftigte dürfen sich dort nur aufhalten, wenn das Arbeitsverfahren es erfordert und sie geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden (§ 7 LärmVibrationsArbSchV, Absatz 4). Wie Sie Lärmbereiche erkennen, erklärt der Beitrag zum Thema Lärmbereich kennzeichnen.

Für Sie als Beschäftigte heißt das: Im Lärmbereich gehört der Gehörschutz zur Arbeit. Wer die Tragepflicht dauerhaft missachtet, muss im Einzelfall mit arbeitsrechtlichen Folgen rechnen, etwa einer Abmahnung. Was im konkreten Fall gilt, hängt vom Betrieb und von den Umständen ab. Das ist keine Rechtsberatung, im Zweifel hilft der Betriebsrat, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine Rechtsberatung. Die Frage, ab wann Gehörschutz Pflicht ist, steht im Mittelpunkt eines eigenen Ratgebers.

Welche Höchstwerte gelten unter dem Gehörschutz?

Gehörschutz muss so ausgewählt werden, dass die Gefährdung des Gehörs beseitigt oder auf ein Minimum verringert wird. Dabei muss unter Einbeziehung der dämmenden Wirkung sichergestellt sein, dass der am Ohr ankommende Lärm die maximal zulässigen Expositionswerte LEX,8h = 85 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 137 dB(C) nicht überschreitet (§ 8 LärmVibrationsArbSchV, Absatz 2). Der Zustand des Gehörschutzes ist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen (Absatz 4).

Wichtig ist die Unterscheidung: Die Auslösewerte werden ohne Gehörschutz bewertet, der Höchstwert von 85 dB(A) gilt mit Gehörschutz am Ohr. Beides gleichzeitig zu kennen, verhindert den häufigen Irrtum, 85 dB(A) sei ein einziger Grenzwert.

In welcher Reihenfolge müssen Maßnahmen getroffen werden (STOP)?

Die Verordnung schreibt eine Rangfolge vor (§ 7 LärmVibrationsArbSchV, Absatz 1): Die Lärmemission muss am Entstehungsort verhindert oder so weit wie möglich verringert werden, technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen, und diese Maßnahmen haben Vorrang vor der Verwendung von Gehörschutz. In der Praxis spricht man vom STOP-Prinzip: Substitution, Technik, Organisation, Person. Die DGUV Information 209-023 Lärm am Arbeitsplatz beschreibt diese Reihenfolge und betont, dass sie nicht nach Kostenerwägungen frei wählbar ist.

Beispiele aus der Verordnung: leisere Arbeitsverfahren, lärmarme Arbeitsmittel, Kapselungen und Abschirmungen, Wartungsprogramme sowie Arbeitszeitpläne mit ausreichend Zeiten ohne belastende Exposition. Wird ein oberer Auslösewert überschritten, muss der Arbeitgeber außerdem ein Lärmminderungsprogramm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen ausarbeiten und durchführen (§ 7 Absatz 5). Gehörschutz ist damit eine Maßnahme der letzten Stufe, nie die ganze Pflicht.

Wie rechnet man den Tages-Lärmexpositionspegel (3-dB-Regel)?

Der Pegel wird auf einen Acht-Stunden-Tag bezogen. Wird die Einwirkdauer halbiert, sinkt er um 3 dB, bei Verdopplung steigt er um 3 dB. Ein Rechenbeispiel zeigt, welche Dauer bei welchem gleichbleibenden Pegel auf denselben Tageswert von 85 dB(A) führt. Auch die DGUV rechnet mit dieser Logik: In ihrem Beispiel sinkt der Pegel bei halbierter Arbeitszeit von 87,7 auf 84,7 dB(A). Typische Pegel einzelner Geräte finden Sie in der Dezibel-Tabelle für Werkzeuge und Maschinen.

Gleichbleibender PegelEinwirkdauerTages-Lärmexpositionspegel
85 dB(A)8 Stunden85 dB(A)
88 dB(A)4 Stunden85 dB(A)
91 dB(A)2 Stunden85 dB(A)
94 dB(A)1 Stunde85 dB(A)

Warum gibt es die Verordnung? Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheit

Der Zweck der Verordnung ist Prävention. Die DGUV beschreibt in ihrer Information 209-023 (Ausgabe November 2021), dass die Unfallversicherungsträger von vier bis fünf Millionen Beschäftigten ausgehen, die gehörgefährdendem Lärm ausgesetzt sind, und dass 2018 jede dritte anerkannte Berufskrankheit eine Lärmschwerhörigkeit war. Nach dem amtlichen Merkblatt kann sie sich in der Regel nach mehrjähriger Exposition bei einem Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) oder mehr entwickeln. Mehr dazu im Beitrag Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheit.

Haben Sie Beschwerden wie Ohrgeräusche oder merken Sie eine nachlassende Hörfähigkeit, sprechen Sie mit Ihrer HNO-Ärztin, Ihrem HNO-Arzt oder dem Betriebsarzt. Gehörschutz begrenzt die Lärmdosis, die Ihr Gehör erreicht, er ist kein Mittel bei Beschwerden.

Gilt das auch in Österreich und der Schweiz?

Nicht unverändert. Österreich regelt Lärm in der Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV): Der Auslösewert liegt bei 80 dB und 135 dB(C) (§ 4), der Expositionsgrenzwert bei 85 dB und 137 dB(C) (§ 3). Ab dem Auslösewert ist Gehörschutz zur Verfügung zu stellen, wo der Expositionsgrenzwert überschritten ist, muss er benutzt werden (§ 14). In der Schweiz nennt die Suva als bewährte Praxis, ab einem Schallpegel Leq von 85 dB(A) Gehörschutz zu tragen (Suva zum Gehörschutz). Maßgeblich bleibt jeweils das Recht des Landes, in dem Sie arbeiten.

Was bedeutet das für Ihren Gehörschutz?

Welcher Gehörschutz reicht, hängt vom Lärm an Ihrem Arbeitsplatz ab. Die DGUV Regel 112-194 empfiehlt, dass am Ohr ein Pegel von 70 bis 80 dB(A) ankommt. Liegt er darunter, droht Überprotektion: Verständigung und Warnsignale werden unnötig erschwert. Außerdem schützt Gehörschutz in der Praxis meist weniger als im Labor. Für mehrfach verwendbare Stöpsel wird der M- beziehungsweise L-Wert deshalb um 5 dB verringert (Praxisabschlag). Weiterführend passen die Ratgeber „Wie viel Gehörschutz brauche ich?“ und „Welcher Gehörschutz ist der beste für die Arbeit?“.

Ein Rechenbeispiel mit WorkPRO (SNR 24 dB, 26,95 €): Der Ohrstöpsel hat nach EN 352-2 (geprüft von der PZT GmbH) die Werte H 24, M 21 und L 19 dB. Bei einem überwiegend mittelfrequenten Lärm von 92 dB(A) ergibt sich nach der Formel der DGUV-Regel L’EX,8h = LEX,8h minus (M minus Ks) am Ohr: 92 minus (21 minus 5) = 76 dB(A). Das liegt im empfohlenen Bereich und unter dem Höchstwert von 85 dB(A). Bei 105 dB(A) kämen dagegen 89 dB(A) an: zu viel. Hier müssen zuerst Quelle, Technik und Organisation greifen. Das Beispiel ersetzt keine Beurteilung Ihres Arbeitsplatzes, die Auswahl treffen Arbeitgeber und Fachkraft für Arbeitssicherheit.

WorkPRO ist ein passiver Ohrstöpsel aus hypoallergenem Silikon in Gelb, flach bauend und im patentierten Design. Er dämmt passiv und macht alles leiser: Ein lautes Warnsignal bleibt hörbar, weil es laut ist, nicht weil ein Filter es durchlässt. WorkPRO ist eine Maßnahme der letzten Stufe der Rangfolge und kein Ersatz für Lärmminderung. Als Variante gibt es WorkPRO mit AR KI TECH Ohrmessung für 38,95 €, bei der das Ohr per App vermessen wird.

Wer in der Veranstaltungsbranche arbeitet, findet die Besonderheiten dieser Branche unter Lärmschutz bei Veranstaltungen.

Stand: 10/2026. Die Paragrafen wurden am Wortlaut auf gesetze-im-internet.de geprüft. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wenn die unteren Auslösewerte von 80 dB(A) beziehungsweise 135 dB(C) trotz der Schutzmaßnahmen nicht eingehalten werden, muss der Arbeitgeber geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen (§ 8 Absatz 1).
Erreicht oder überschreitet die Lärmexposition einen der oberen Auslösewerte von 85 dB(A) beziehungsweise 137 dB(C), muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass der Gehörschutz bestimmungsgemäß verwendet wird (§ 8 Absatz 3).
Ein Arbeitsbereich, in dem einer der oberen Auslösewerte überschritten werden kann. Er ist zu kennzeichnen und, falls technisch möglich, abzugrenzen (§ 7 Absatz 4).
Höchstens 85 dB(A) beziehungsweise 137 dB(C) (§ 8 Absatz 2). Die DGUV Regel 112-194 empfiehlt am Ohr 70 bis 80 dB(A).
Nein. Nach der Rangfolge in § 7 haben Maßnahmen an der Lärmquelle sowie technische und organisatorische Maßnahmen Vorrang vor dem Gehörschutz.
Möglich ist es, etwa in Form einer Abmahnung. Arbeitsrechtliche Folgen hängen vom Einzelfall ab. Das ist keine Rechtsberatung, fragen Sie im Zweifel Betriebsrat oder Rechtsberatung.

Quellen