Ist Gehörschutz beim Motorradfahren erlaubt? Das sagt § 23 StVO

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Das Wichtigste in Kürze

Ein ausdrückliches Verbot von Gehörschutz steht in § 23 Abs. 1 StVO nicht. Gefordert ist, dass das Gehör nicht beeinträchtigt wird. Üblich ist die Lesart: Warnsignale wie Martinshorn und Hupe müssen weiter wahrnehmbar bleiben. Das ist keine Rechtsberatung.
Auf eine Dämpfung, die den Lärm senkt, ohne dich von der Umgebung abzuschotten. Der Bollsen Moto+ dämpft passiv mit 24 dB SNR (EN 352-2, H 24 / M 21 / L 19). Wind- und Motorgeräusche werden leiser, wichtige Geräusche bleiben hörbar, nur leiser.
Laute Signale sind meist weiter wahrnehmbar, weil sie laut sind, nicht weil ein Filter sie durchlässt. Einen Anspruch auf perfekte Hörbarkeit gibt es nicht. Teste im Stand, bevor du losfährst, und fahre aufmerksam.
Das ist eine eigene Frage. Für elektronische Geräte gilt § 23 Abs. 1a StVO. Dieser Artikel behandelt nur passiven Gehörschutz ohne Technik.
Nicht automatisch. Dort gelten eigene Vorschriften, die hier nicht geprüft wurden. Informiere dich vor der Fahrt bei der zuständigen Stelle deines Landes.

Darf ich mit Gehörschutz überhaupt Motorrad fahren? Diese Frage hören Fahrerinnen und Fahrer oft, bevor sie sich die ersten Ohrstöpsel kaufen. Die kurze Antwort: In § 23 der Straßenverkehrs-Ordnung steht kein Verbot, wohl aber die Pflicht, dass dein Gehör nicht beeinträchtigt wird. Was das konkret heißt, wie es üblicherweise verstanden wird und worauf du bei der Auswahl achten solltest, erfährst du hier. Der Artikel ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.

Was steht in § 23 StVO zum Gehör?

Absatz 1 regelt die Verantwortung der Fahrzeugführenden. Dort heißt es sinngemäß, wer ein Fahrzeug führt, sei dafür verantwortlich, dass „seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden“. Das Wort Gehörschutz kommt in diesem Absatz nicht vor. Die Vorschrift richtet sich also nicht gegen Ohrstöpsel als solche, sondern verlangt, dass du das Verkehrsgeschehen weiter mitbekommst.

Wie wird die Vorschrift im Alltag gelesen?

Üblich ist die Lesart, dass Gehörschutz erlaubt ist, solange du Warnsignale wie Martinshorn oder Hupe noch wahrnehmen kannst. Der Gehörschutz-Ratgeber des ADAC formuliert es ähnlich: Weil § 23 StVO alle Fahrzeuglenker verpflichte, die Aufmerksamkeit für die Verkehrsumwelt nicht zu beeinträchtigen, seien nicht alle Angebote für Zweiradfahrer geeignet, denn unter anderem müssten Warnsignale wie ein Martinshorn wahrgenommen werden. Entscheidend ist also nicht, ob du Gehörschutz trägst, sondern wie stark er dich von der Umgebung abschottet. Zu starke Abschottung kann problematisch sein. Wie ein Gericht oder eine Behörde einen Einzelfall beurteilt, können wir nicht vorhersagen.

Warum ist „mehr Dämpfung“ nicht automatisch besser?

Gehörschutz soll den Lärm so weit senken, dass das Ohr geschützt ist, ohne dass Warnsignale untergehen. Das beschreibt auch die DGUV im Arbeitsschutz und nennt die zu starke Abschottung eine Überprotektion, die ebenfalls Risiken birgt. Auf dem Motorrad kommt der Fahrtwind hinzu: Der ADAC nennt in seinen Helmtests Pegel von rund 84 dB(A) beim leisesten Helm bis fast 95 dB(A) beim lautesten, jeweils bei 100 km/h. Wenn du wissen willst, wie laut Windgeräusche im Helm sind, lohnt sich der Blick in den passenden Ratgeber. Zusammen heißt das: Du brauchst genug Dämpfung, um dein Gehör zu schonen, aber keine maximale.

Was kann der Bollsen Moto+ und was nicht?

Der Bollsen Moto+ dämpft passiv. Er erreicht 24 dB SNR nach EN 352-2 (H 24 / M 21 / L 19, geprüft bei der PZT GmbH), die Dämpfung steigt mit der Frequenz. Gefertigt aus 2-Lamellen-Medizinsilikon, sitzt er flach im Gehörgang, hat keinen Stiel und passt unter jeden Helm. Bis zu 100-mal lässt er sich wiederverwenden, dazu kommt er im Alu-Etui, für 26,95 €. Wind- und Motorgeräusche werden leiser, wichtige Geräusche bleiben hörbar, nur leiser. Es gibt auch den Moto+ mit AR KI TECH für 38,95 €. Ein Filter, der gezielt Warnsignale durchlässt, ist das nicht.

Hört man Sirenen und Hupen mit Ohrstöpseln noch?

Ehrlich gesagt: Alles wird leiser, auch die Geräusche, auf die du achten willst. Laute Signale wie Sirenen oder Hupen bleiben in der Regel wahrnehmbar, weil sie laut sind, nicht weil Hochtöne bevorzugt durchkommen. Das ist ein Unterschied, den du kennen solltest, statt dich auf ein Versprechen zu verlassen. Ob man Sirenen und Verkehr noch hört, behandeln wir in einem eigenen Beitrag. Mach vorab einen Test: Probiere den Gehörschutz zu Fuß an einer ruhigen Straße aus, dann auf einer kurzen Fahrt, und achte darauf, ob du Umgebungsgeräusche weiter einordnen kannst. Spürst du eine Abschottung, die dich verunsichert, wähle eine geringere Dämpfung oder fahre ohne.

Wie finde ich den passenden Gehörschutz?

Starte mit der Frage, wie lange und wie schnell du fährst. Für Vielfahrer nennt der ADAC angepasste Otoplastiken im Preisbereich von 150 bis 180 Euro, für den Einstieg Schaumstoffstöpsel. Schaumstoff und Filter-Modelle im Vergleich erklärt die Unterschiede. Der Beitrag darüber, welchen Dämmwert du brauchst, ordnet SNR und H/M/L ein. Einen Gesamtüberblick bietet Gehörschutz fürs Motorrad im Überblick. Mehr zum Thema findest du auch auf der Seite Ohrstöpsel für Motorradfahrer.

Was ist mit Kopfhörern, Musik und Intercom?

Das ist eine eigene Frage. Für elektronische Geräte der Kommunikation und Unterhaltung gilt § 23 Abs. 1a StVO, der festlegt, unter welchen Bedingungen sie genutzt werden dürfen. Passive Ohrstöpsel ohne Technik sind davon getrennt zu betrachten. Dieser Artikel geht deshalb nicht weiter darauf ein. Den Vergleich mit Kopfhörern mit Geräuschunterdrückung findest du in Ohrstöpsel vs. Noise-Cancelling-Kopfhörer.

Gilt das auch in Österreich und der Schweiz?

Nicht automatisch. Dort gelten eigene Vorschriften, die wir hier nicht geprüft haben. Wenn du im Ausland fährst, informiere dich vorher bei der zuständigen Stelle deines Landes.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Der Gesetzestext in § 23 Abs. 1 StVO nennt Gehörschutz nicht ausdrücklich. Verlangt wird, dass das Gehör nicht beeinträchtigt wird. Im Alltag wird das so gelesen, dass du Warnsignale noch wahrnehmen können musst. Maßgeblich ist am Ende der Einzelfall, und dazu geben wir keine Rechtsberatung.
Der ADAC beschreibt in seinem Ratgeber zwei Ausführungen: Schaumstoffstöpsel und angepasste Otoplastiken. Er weist darauf hin, dass nicht jeder Gehörschutz geeignet ist, weil Warnsignale wie ein Martinshorn wahrgenommen werden müssen.
Nein. Die DGUV warnt aus dem Arbeitsschutz heraus vor sogenannter Überprotektion: Wird zu stark abgeschottet, können Warnsignale und andere Informationen untergehen. Wähle eine Dämpfung, die zu deiner Lärmbelastung passt, nicht die höchstmögliche.
Wenn du nach dem Fahren dauerhaft Ohrgeräusche, Druckgefühl oder ein dumpfes Hörgefühl bemerkst, lass das ärztlich abklären. Ohrstöpsel senken die Lärmbelastung, sie ersetzen keine Untersuchung.

Noch einmal klar gesagt: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn du unsicher bist, frag bei einer Fachstelle nach. Fahre immer so, dass du das Verkehrsgeschehen aufmerksam im Blick und im Ohr behältst. Schützt der Helm allein das Gehör? Auch dazu gibt es einen eigenen Beitrag.