Doppelter Gehörschutz: Wann Sie Ohrstöpsel und Kapselgehörschutz zusammen brauchen

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Das Wichtigste in Kürze

Wenn Stöpsel oder Kapsel allein bei extrem hoher Lärmbelastung nicht ausreichen, kann nach DGUV Regel 112-194 die Kombination beider erforderlich sein. Ob das bei Ihnen zutrifft, klärt die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs.
Nein. Die Schalldämmungen addieren sich nicht einfach. Für die Kombination werden eher die je Frequenz höheren Werte des einzelnen Gehörschützers zugrunde gelegt, sodass der Zugewinn begrenzt ist.
Eingesetzt werden nur geprüfte Kombinationen, deren Gesamtschalldämmung bekannt ist. Fragen Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Hersteller der Kapsel.
Nach TRLV Lärm sind ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 110 dB(A) eine qualifizierte Unterweisung und Benutzung des Gehörschutzes zwingend vorgeschrieben.
Überprotektion: Wird die Dämmung zu hoch gewählt, werden Sprache, Arbeitsgeräusche und Warnsignale unnötig schwer wahrnehmbar. Das Ziel am Ohr liegt bei 70 bis 80 dB(A).

Laut, lauter, Gießerei: An manchen Arbeitsplätzen stößt ein einzelner Gehörschützer an seine Grenze. Dann taucht die Frage nach doppeltem Gehörschutz auf, also nach Gehörschutzstöpseln unter einem Kapselgehörschutz. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wann die Kombination in Betracht kommt, warum sich die Dämmwerte nicht addieren und was Sie vor dem Einsatz klären sollten. Einen Überblick über das ganze Thema finden Sie unter Ohrstöpsel für die Arbeit.

Wann reicht ein einzelner Gehörschutz nicht mehr?

Die rechtliche Grundlage ist die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) (bzw. 135 dB(C) Spitzenschalldruckpegel) muss der Arbeitgeber Gehörschutz zur Verfügung stellen. Ab 85 dB(A) (bzw. 137 dB(C)) gilt eine Tragepflicht, und der Lärmbereich ist zu kennzeichnen. Unter dem Gehörschutz dürfen am Ohr höchstens 85 dB(A) bzw. 137 dB(C) ankommen. Gehörschutz ist dabei die letzte Stufe der Schutzmaßnahmen: Zuerst gilt es, den Lärm an der Quelle zu verringern.

Reicht die Dämmung eines Gehörschützers allein nicht aus, um diesen Wert am Ohr einzuhalten, kann die Kombination erforderlich sein. Die DGUV Regel 112-194 beschreibt das für Arbeitsplätze mit „extrem hoher Lärmbelastung“. Ob Ihr Arbeitsplatz dazugehört, zeigt die Gefährdungsbeurteilung, nicht ein Bauchgefühl und auch kein Produktkatalog.

Wie Sie die nötige Dämmung für Ihren Pegel einordnen, erklärt der Beitrag wie viel Gehörschutz brauche ich. Der Vergleich der beiden Bauarten steht in Kapselgehörschutz oder Ohrstöpsel bei der Arbeit: Hinsichtlich der Schalldämmung sind beide laut DGUV im Grundsatz gleichwertig, Kapseln dämmen allerdings bei tiefen Frequenzen im Allgemeinen weniger als Stöpsel.

Addieren sich die Dämmwerte von Stöpsel und Kapsel?

Nein, und das ist der häufigste Denkfehler. Die DGUV Regel 112-194 hält fest, dass sich bei der Anwendung beider Gehörschützerarten die Schalldämmungen nicht einfach addieren. Eher werden für die Kombination die bei den verschiedenen Frequenzen höheren Dämmwerte des einzelnen Gehörschützers zugrunde gelegt. Der Zugewinn ist also begrenzt. Zwei Gehörschützer ergeben nie die Summe ihrer Einzelwerte.

Deshalb sind nur geprüfte Kombinationen einzusetzen, deren Gesamtschalldämmung bekannt ist. Die Regel nennt dafür den Anhang 12 und lässt sich unter DGUV Regel 112-194, Kapitel 6 Auswahl nachlesen. Müssen Praxisabschläge berücksichtigt werden, ist der M- bzw. L-Wert der Kombination um den Korrekturwert des verwendeten Stöpsels zu verringern.

Situation Was die Regel sagt
Einzelner Gehörschützer reicht aus Stöpsel oder Kapsel allein genügen, wenn am Ohr höchstens 85 dB(A) bzw. 137 dB(C) ankommen
Einzelner Gehörschützer reicht nicht aus Kombination aus Stöpsel und Kapsel kann erforderlich sein, nur als geprüfte Kombination
Tages-Lärmexpositionspegel ab 110 dB(A) Qualifizierte Unterweisung und Benutzung zwingend vorgeschrieben (TRLV Lärm, Teil 3)
Maximale Einsatzgrenze bei qualifizierter Benutzung 121 dB(A) für Gehörschutzstöpsel, 126 dB(A) für Kombinationen aus Stöpsel und Kapsel

Welche Arbeitsplätze kommen für doppelten Gehörschutz infrage?

Typische Beispiele sind Gießereien, das Flughafenvorfeld, Abbrucharbeiten mit dem Presslufthammer und die Arbeit mit der Motorsäge in der Forstwirtschaft. Ob dort wirklich doppelt geschützt werden muss, hängt vom gemessenen Pegel und von der Dauer ab. Eine pauschale Antwort pro Beruf gibt es nicht.

Auf Baustellen und bei Abbrucharbeiten finden Sie die Grundlagen im Beitrag Gehörschutz auf der Baustelle. Für den Außeneinsatz mit Heckenschere und Laubbläser lesen Sie auch Gehörschutz für Rasenmäher und Gartenarbeit.

Bei Impulslärm, also kurzen, sehr lauten Schallereignissen wie einem Knall oder einem Schlag, ist zusätzlich der Spitzenschalldruckpegel entscheidend. Bei tieffrequenten Impulsgeräuschen ist nach der DGUV Regel 112-194 ein zusätzlicher Abschlag von 5 dB auf den Dämmwert zu berücksichtigen. Lassen Sie solche Arbeitsplätze von Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit bewerten.

Auch für Schießstände, Polizei und Bundeswehr gilt: WorkPRO baut flach und passt unter den Kapselgehörschutz.

Welcher Stöpsel passt unter die Kapsel?

Unter einer Kapsel zählt vor allem die Bauform: Ein Stöpsel, der flach im Gehörgang sitzt, steht nicht über und stört den Sitz der Kapsel weniger. WorkPRO von Bollsen baut flach und passt unter den Kapselgehörschutz. Die Eckdaten: SNR 24 dB, H 24 / M 21 / L 19 (EN 352-2, geprüft durch die PZT GmbH), hypoallergenes 2-Lamellen-Silikon, gelb, patentiertes Design, 26,95 €. Der Stöpsel dämmt passiv, und die Dämmung steigt mit der Frequenz.

Mit der Kombination lassen sich diese Werte nicht verrechnen, denn die Gesamtdämmung bestimmt die geprüfte Kombination. Fragen Sie beim Hersteller Ihrer Kapsel nach, ob und wie sie mit Stöpseln geprüft ist.

Wer die passende Größe nicht erraten möchte: WorkPRO mit AR KI TECH Ohrmessung (38,95 €) wird per Smartphone-Fotos vermessen. Es entsteht keine individuell geformte Otoplastik, sondern eine Größenempfehlung.

Wie hören Sie Kollegen und Warnsignale mit doppeltem Gehörschutz?

Doppelter Schutz macht alles deutlich leiser, und ein lautes Warnsignal bleibt hörbar, weil es laut ist, nicht weil ein Filter es durchlässt. Wird die Dämmung deutlich höher gewählt als nötig, werden Sprachverständigung und Warnsignale unnötig erschwert (Überprotektion). Auf mögliche Überprotektion ist zu prüfen, wenn der am Ohr wirksame Pegel unter 70 dB(A) liegt. Wo Warnsignale, Warnrufe oder Kommunikation wichtig sind, ist Überprotektion laut DGUV unzulässig.

Mehr dazu lesen Sie in Warnsignale mit Gehörschutz. Wenn Kommunikation im Lärm zum Arbeitsalltag gehört, ist elektronischer Gehörschutz bei der Arbeit das passende Thema, und die Betriebsanweisung regelt, wie Sie sich verständigen.

Wer entscheidet, ob Sie doppelt geschützt arbeiten?

Das entscheidet nicht die einzelne Beschäftigte oder der einzelne Beschäftigte, sondern der Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, mit Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt. Gehörschutz ist die letzte Maßnahme nach den Möglichkeiten, den Lärm zu vermeiden oder zu mindern. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Wie langfristig Lärm am Arbeitsplatz wirken kann, ist Thema des Beitrags Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheit.

Bei Fragen zu Ihrem Gehör sprechen Sie mit einer HNO-Ärztin, einem HNO-Arzt oder Ihrer Betriebsärztin bzw. Ihrem Betriebsarzt. Weitere Grundlagen zum Lärm am Arbeitsplatz bietet das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA).

Häufige Fragen zu doppeltem Gehörschutz

Häufige Fragen

Doppelter Gehörschutz heißt, dass Sie Gehörschutzstöpsel im Gehörgang und zusätzlich einen Kapselgehörschutz über dem Ohr tragen. Er kommt dort in Betracht, wo ein einzelner Gehörschützer bei extrem hoher Lärmbelastung nicht ausreicht.
Nicht beliebig. DGUV Regel 112-194 verlangt geprüfte Kombinationen, deren Gesamtschalldämmung bekannt ist. Lassen Sie die Auswahl von der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder vom Hersteller der Kapsel bestätigen.
Weniger, als viele erwarten. Die Dämmwerte addieren sich nicht. Maßgeblich sind eher die je Frequenz höheren Werte des einzelnen Gehörschützers, deshalb ist der Zugewinn begrenzt.
Bei qualifizierter Benutzung nennt die DGUV Regel 112-194 derzeit eine maximale Einsatzgrenze von 121 dB(A) für Gehörschutzstöpsel und von 126 dB(A) für Kombinationen aus Stöpsel und Kapsel.
Der Arbeitgeber stellt ab 80 dB(A) geeigneten Gehörschutz zur Verfügung und legt auf Basis der Gefährdungsbeurteilung fest, welcher Schutz am Arbeitsplatz nötig ist. Sprechen Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Ihre Betriebsärztin bzw. Ihren Betriebsarzt an. Das ist keine Rechtsberatung.
Auf einen dichten Sitz beider Gehörschützer und darauf, dass keine Überprotektion entsteht. Bei Beschwerden im Ohr oder bei Fragen zu Ihrem Gehör wenden Sie sich an eine HNO-Ärztin oder einen HNO-Arzt.