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- Ab wie viel dB muss ich Gehörschutz tragen?
- Was ist der Unterschied zwischen bereitstellen und tragen müssen?
- Was passiert, wenn ich keinen Gehörschutz trage?
- Wer bezahlt den Gehörschutz?
- Wer entscheidet, welcher Gehörschutz geeignet ist?
- Gilt die Pflicht auch für Besucher?
- Darf ich im Büro Gehörschutz tragen?
- Wie hoch ist die Gefahr durch Lärm überhaupt?
- Was gilt, wenn der Pegel nicht bekannt ist?
Das Wichtigste in Kürze
Ab 80 dB(A) beziehungsweise 135 dB(C) muss der Arbeitgeber Ihnen Gehörschutz zur Verfügung stellen. Ab 85 dB(A) beziehungsweise 137 dB(C) muss er dafür sorgen, dass Sie ihn tragen, und der Bereich wird als Lärmbereich gekennzeichnet. Die Grundlage sind die §§ 6 bis 8 der LärmVibrationsArbSchV einfach erklärt.
Die Zahlen sind schnell genannt, die Fragen dahinter selten: Gilt der Wert für den ganzen Tag oder für einzelne Lärmspitzen? Wer entscheidet, welcher Gehörschutz passt? Und was kann passieren, wenn Sie ihn nicht tragen? Dieser Ratgeber beantwortet das aus Sicht der Beschäftigten. Er ist keine Rechtsberatung. Wenn Sie allgemein wissen möchten, wie Sie sich bei Lärm im Betrieb schützen, hilft außerdem unser Überblick zu Ohrstöpsel für die Arbeit.
Ab wie viel dB muss ich Gehörschutz tragen?
Die Verordnung kennt zwei Stufen, die Auslösewerte. Sie beziehen sich auf den Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h (der über acht Stunden gemittelte Pegel) und auf den Spitzenschalldruckpegel LpC,peak. Der untere Auslösewert liegt bei 80 dB(A) beziehungsweise 135 dB(C), der obere bei 85 dB(A) beziehungsweise 137 dB(C). Wichtig: Bei der Anwendung dieser Werte wird die dämmende Wirkung eines Gehörschutzes nicht berücksichtigt. Gemessen wird also der Lärm am Arbeitsplatz, nicht der Pegel unter dem Gehörschutz (§ 6, gesetze-im-internet.de).
Daraus ergibt sich im Alltag diese Faustregel:
- Unter 80 dB(A): Der Arbeitgeber muss keinen Gehörschutz bereitstellen. Wer freiwillig einen tragen möchte, sollte das mit der Führungskraft klären.
- Ab 80 dB(A) oder 135 dB(C): Der Arbeitgeber muss geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen, wenn die technischen und organisatorischen Maßnahmen den Wert nicht unterschreiten (§ 8 Abs. 1).
- Ab 85 dB(A) oder 137 dB(C): Er muss dafür sorgen, dass Sie den Gehörschutz bestimmungsgemäß verwenden (§ 8 Abs. 3). Der Bereich ist als Lärmbereich zu kennzeichnen (§ 7 Abs. 4).
Welche Pegel typische Maschinen erreichen, zeigt die Dezibel-Tabelle für Werkzeuge und Maschinen. Wie hoch die Dämmung des Gehörschutzes dann sein sollte, erklärt der Ratgeber dazu, wie viel Gehörschutz Sie brauchen.
Was ist der Unterschied zwischen bereitstellen und tragen müssen?
Zwischen 80 und 85 dB(A) hat der Arbeitgeber die Pflicht, Gehörschutz anzubieten. Ob Sie ihn dort nutzen, ist in der Verordnung nicht ausdrücklich als Tragepflicht geregelt. Ab dem oberen Auslösewert wird es verbindlich: Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass der Gehörschutz bestimmungsgemäß verwendet wird. Im Lärmbereich dürfen sich Beschäftigte nur aufhalten, wenn das Arbeitsverfahren es erfordert und sie eine geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden (§ 7 Abs. 4 und § 8 Abs. 3).
Auf Ihrer Seite steht die Mitwirkungspflicht: Beschäftigte müssen die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß verwenden (§ 15 Abs. 2 ArbSchG, gesetze-im-internet.de). Gehörschutz ist dabei die letzte Stufe: Zuerst muss der Arbeitgeber die Lärmquelle verringern, danach technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen (§ 7 Abs. 1). Gehörschutz ersetzt diese Maßnahmen nicht.
Was passiert, wenn ich keinen Gehörschutz trage?
Eine Weigerung, vorgeschriebenen Gehörschutz zu tragen, kann arbeitsrechtliche Folgen haben, zum Beispiel eine Abmahnung. Welche Konsequenz im Einzelfall angemessen ist, hängt vom Arbeitsvertrag, von der Unterweisung und von den Umständen ab. Hier können wir keine Rechtsberatung leisten. Bei Unsicherheit helfen Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine Fachanwältin beziehungsweise ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Wenn der Gehörschutz drückt, rutscht oder aus gesundheitlichen Gründen Fragen offen sind, warten Sie nicht ab. Sprechen Sie die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt an. Sie können klären, welche Bauform für Sie geeignet ist. Für medizinische Fragen ist außerdem die HNO-Praxis die richtige Adresse.
Wer bezahlt den Gehörschutz?
Der Arbeitgeber. Das Arbeitsschutzgesetz sagt ausdrücklich, dass er die Kosten für Maßnahmen des Arbeitsschutzes nicht den Beschäftigten auferlegen darf (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Gehörschutz, der nach der Verordnung bereitzustellen ist, gehört dazu.
Wer entscheidet, welcher Gehörschutz geeignet ist?
Die Auswahl liegt beim Arbeitgeber. Er muss ihn so auswählen, dass der Lärm, der auf Ihr Gehör einwirkt, 85 dB(A) beziehungsweise 137 dB(C) nicht überschreitet, und zwar unter Einbeziehung der dämmenden Wirkung des Gehörschutzes (§ 8 Abs. 2). Mehr dazu, was der Betrieb tun muss, finden Sie im Ratgeber zu den Pflichten des Arbeitgebers beim Gehörschutz. Wie sich Bauformen unterscheiden, zeigt der Vergleich Kapselgehörschutz oder Ohrstöpsel bei der Arbeit.
Möchten Sie als Alternative zum betrieblichen Modell einen eigenen Gehörschutz mitbringen, klären Sie das vorab mit dem Arbeitgeber. Ein Beispiel für passiven Gehörschutz ist der WorkPRO (SNR 24 dB, 26,95 €): geprüft nach EN 352-2 (PZT GmbH) mit H 24 / M 21 / L 19, aus hypoallergenem Silikon, flach bauend und im patentierten Design. Er dämpft passiv, also wird alles rund 24 dB leiser; ein lautes Warnsignal bleibt hörbar, weil es laut ist, nicht weil ein Filter es durchlässt. Ob ein Modell für Ihren Arbeitsplatz ausreicht, hängt vom Pegel und von der Betriebsvorgabe ab. Eine Aussage wie „damit sind Sie gesetzeskonform“ gibt es nicht.
Gilt die Pflicht auch für Besucher?
Die Verordnung richtet sich an den Arbeitgeber und seine Beschäftigten. Für Gäste oder Lieferanten gelten in der Praxis meist die Regeln des Betriebs vor Ort, etwa an der Kennzeichnung des Lärmbereichs. Wenn Sie einen Betrieb besuchen, fragen Sie am Empfang nach den Vorgaben.
Darf ich im Büro Gehörschutz tragen?
Eine gesetzliche Pflicht gibt es dort in der Regel nicht, weil Büros unter dem unteren Auslösewert liegen. Ob Sie freiwillig einen tragen, klären Sie am besten mit der Führungskraft, denn Warnsignale wie Alarme müssen weiterhin wahrgenommen werden können. Besser ist es, die Ursache anzugehen: Tipps dazu stehen im Ratgeber, wie Sie den Lärm im Büro reduzieren.
Wie hoch ist die Gefahr durch Lärm überhaupt?
Gehörschutz begrenzt die Lärmdosis, und eine hohe Dosis ist ein bekannter Risikofaktor für Lärmschwerhörigkeit. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) bündelt Informationen zu Lärm am Arbeitsplatz (IFA: Lärm am Arbeitsplatz). Für Fragen zu Ihrem Gehör ist die HNO-Praxis zuständig. Berufe mit viel Lautstärke außerhalb der Industrie, etwa in Schulen, behandelt der Ratgeber Gehörschutz für Lehrer.
Was gilt, wenn der Pegel nicht bekannt ist?
Fragen Sie nach der Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber muss feststellen, ob Beschäftigte Lärm ausgesetzt sind, die Exposition am Arbeitsplatz ermitteln und bewerten und bei Bedarf messen lassen. Das Ergebnis legt fest, welche Schutzmaßnahmen nötig sind (§§ 3 und 4, Text von § 3 im Gesetzesportal). Wenn Ihnen kein Pegel bekannt ist, Sie aber vermuten, dass es laut ist, sprechen Sie Vorgesetzte, Sicherheitsfachkraft oder Betriebsärztin an.
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